Nächste reguläre Staffel: Scheckkarten 2002–2004 (Frist: 19.01.2027)|Anlage 8e FeV

Führerschein umtauschen: Fristen, Rechner & Unterlagen 2026

Wann müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen? Ermitteln Sie in wenigen Sekunden Ihre Umtauschfrist nach Ihren Angaben (Anlage 8e FeV), berechnen Sie die amtlichen Kosten und nutzen Sie die Checkliste für den Termin.

Voller Besitzstandsschutz

Keine Fahrprüfung & kein Sehtest für reguläre PKW-Klassen nötig.

Stufenplan bis 2033

Bundesweit gestaffelte Fristen zur Vermeidung von Behördenstaus.

Unabhängig & Sicher

Reines Informationsportal nach § 5 DDG ohne verdeckte Gebühren.

Definition & Rechtsgrundlage (Position-0)

Der Führerschein-Pflichtumtausch in Deutschland regelt den stufenweisen Umtausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein gemäß Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 FeV. Die gesetzlichen Fristen sind nach Geburtsjahr (Papier bis 1998) bzw. Ausstellungsjahr (Scheckkarten 1999–2013) gestaffelt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt uneingeschränkt gültig; nur das Trägerdokument ist auf 15 Jahre befristet.

Interaktiver Stufenplan-Rechner

Führerschein umtauschen: Wann läuft Ihre Frist ab?

Wählen Sie Ihren Führerscheintyp und Ihr Geburts- oder Ausstellungsjahr. Der Fristenrechner ermittelt sofort Ihre Umtauschfrist nach Ihren Angaben (Anlage 8e FeV).

Gesetzliche Sonderregelung nach Anlage 8e FeV: Für alle vor 1953 Geborenen gilt stets die Frist 19.01.2033 – unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Bitte wählen Sie oben Ihren Geburtszeitraum aus

Wählen Sie „Ja“ (vor 1953) oder „Nein“ (1953 oder später), um Ihre persönliche Umtauschfrist anzuzeigen.

Empfohlener nächster Schritt

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde finden & Termin buchen

Zuständig für Ihren Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) oder das Bürgeramt an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz. Nutzen Sie den behördlichen Suchdienst für direkte Online-Termine.

* Umtauschfrist nach Ihren Angaben gemäß Stichtagen der Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 FeV.Rechtlich verbindlich sind stets die behördlichen Festlegungen.
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Führerschein-Fristenrechner auf Ihrer Website einbinden

Integrieren Sie unseren interaktiven Rechner per responsivem iFrame – ideal für Fahrschulen, Kfz-Portale und Fachblogs.

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Einfacher Leitfaden

Führerschein umtauschen: In 4 einfachen Schritten

So einfach können Sie Ihren Führerschein umtauschen: Für normale PKW- und Motorradfahrer ist der Pflichtumtausch ein reiner Verwaltungsakt ohne Fahrprüfung oder Gesundheitstests.

01

Frist & Pflichtstichtag ermitteln

Prüfen Sie anhand Ihres Geburtsjahres (Papier) oder Ausstellungsjahres (Scheckkarte), bis zu welchem Datum Ihr Dokument spätestens getauscht sein muss.

Schritt 1
02

Karteikartenabschrift klären

Haben Sie Ihren Führerschein damals bei einer anderen Behörde gemacht als an Ihrem heutigen Wohnort? Fordern Sie telefonisch oder online kostenlos einen Registerauszug an.

Schritt 2
03

Termin buchen & Foto anfertigen

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt. Bringen Sie Ausweis, Alt-Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild mit.

Schritt 3
04

Neuen EU-Führerschein erhalten

Nach 2 bis 4 Wochen erhalten Sie den fälschungssicheren Kartenführerschein (Gültigkeit: 15 Jahre). Auf Wunsch erhalten Sie Ihren alten Schein entwertet zurück.

Schritt 4
Bundesweiter Stufenplan

Führerschein umtauschen: Stufenplan & Fristen-Matrix (FeV)

Bis wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen? Um die Behörden vor Überlastung zu schützen, erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahrgang bzw. Ausstellungsjahr.

Kartenführerscheine (Ausstellung 01.01.1999 bis 18.01.2013)

Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite in Feld 4a.

Staffel II läuft aktuell
Wichtige gesetzliche Altersausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – vollkommen unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins (Anlage 8e Satz 3 FeV).
Ausstellungsjahr (Feld 4a)UmtauschfristStatus & DringlichkeitHinweis
1999 – 200119. Januar 2026Frist abgelaufenFrist ist am 19. Januar 2026 abgelaufen. Bitte umgehend Termin zur Neuausstellung vereinbaren.
2002 – 200419. Januar 2027Nächste Frist (2027)Nächste reguläre Umtauschstaffel! Jetzt frühzeitig Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde buchen.
2005 – 200719. Januar 2028AusstehendUmtauschfrist läuft bis Januar 2028.
200819. Januar 2029AusstehendReguläre Umtauschstaffel bis Januar 2029.
200919. Januar 2030AusstehendReguläre Umtauschstaffel bis Januar 2030.
201019. Januar 2031AusstehendReguläre Umtauschstaffel bis Januar 2031.
201119. Januar 2032AusstehendReguläre Umtauschstaffel bis Januar 2032.
2012 – 18.01.201319. Januar 2033AusstehendLetzte Staffel des bundesweiten Stufenplans (Anlage 8e FeV).
Rechtliche Grundlage: Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Angaben ohne Gewähr.
Behördentermin-Vorbereitung

Führerschein umtauschen: Unterlagen-Checkliste

Welche Unterlagen werden benötigt, um den Führerschein umzutauschen? Bringen Sie diese Dokumente vollständig zum Behördentermin mit.

Ihr Vorbereitungsstatus0 von 4 Unterlagen bereit (0%)

Gültiges Ausweisdokument

Pflichtdokument

Personalausweis oder Reisepass im Original

Falls Sie einen Reisepass vorlegen, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), da im Reisepass keine Anschrift eingetragen ist.

Bisheriger Original-Führerschein

Pflichtdokument

Der alte Papier- oder Kartenführerschein

Das Original muss der Behörde vorgelegt werden. Auf Wunsch wird das Dokument nach Ausfertigung des neuen Kartenführerscheins entwertet und Ihnen als Andenken wieder ausgehändigt.

Aktuelles biometrisches Passfoto

Pflichtdokument

Format 35 x 45 mm nach ICAO-Standard

Frontalaufnahme, neutraler Gesichtsausdruck, gleichmäßige Ausleuchtung, ohne Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen). Viele Bürgerämter bieten auch Fotoautomaten vor Ort an (~8–10 €).

Karteikartenabschrift (nur bei Behördenwechsel)

Nur bei Behördenwechsel

Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister der Erstbehörde

Wurde Ihr bisheriger Papierführerschein NICHT von der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt? Dann fordern Sie die Karteikartenabschrift vorab bei der Ausstellungsbehörde an (meist kostenlos per E-Mail oder Online-Formular).

Wohnort-Prüfung:

Sie benötigen noch ein biometrisches Passbild?

Passfotos müssen den ICAO-Biometriekriterien entsprechen (35 x 45 mm). Sie erhalten passende Fotos beim Fotografen vor Ort, an Fototerminals im Bürgeramt (~6–10 €) oder über zertifizierte Passbild-Apps.

Passbild-Dienste suchen (Google Suche)
* Externer Suchlink zur Information über lokale Fotodienstleister und zertifizierte Passfoto-Generatoren.
Transparente Kostenübersicht

Führerschein umtauschen: Was kostet der Umtausch?

Was kostet es, den alten Führerschein umzutauschen? Die behördlichen Grundgebühren richten sich nach der GebOSt. Berechnen Sie hier die Gesamtkosten inklusive Passbild und Zusatzoptionen.

Behördliche GrundgebührFest

Gemäß GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)

ca. 25,30 €
Biometrisches PassbildAusgewählt

Fotoautomat im Bürgeramt oder Foto-App (ca. 8–12 €)

+ 10,00 €Richtwert
Direktversand nach HauseSpart 2. Termin

Zustellung per Einwurf-Einschreiben durch die Bundesdruckerei

+ 5,10 €Bundesdruckerei
Express-HerstellungCa. 3–5 Werktage

Wenn es besonders eilig ist (z. B. bevorstehende Auslandsreise)

+ 25,00 €Optional

Geschätzte Gesamtkosten

Basierend auf Ihrer Zusammenstellung

40,40€
Grundgebühr Behörde:25,30 €
Passfoto (geschätzt):10,00 €
Direktversand:5,10 €
* Modellrechnung. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie allfälligen Auslagen und Hebesätzen Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.
Häufige Fragen

FAQ: Häufige Fragen zum Führerschein umtauschen

Verlässliche Antworten auf die wichtigsten Fragen: Wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen, welche Unterlagen sind nötig und welche Fristen gelten nach Anlage 8e FeV?

Die Frist hängt von der Art Ihres Führerscheins ab: Bei Papierführerscheinen (grau oder rosa, ausgestellt bis 31.12.1998) entscheidet Ihr Geburtsjahr. Bei Plastik-Scheckkarten (ausgestellt vom 01.01.1999 bis 18.01.2013) richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr auf der Vorderseite des Führerscheins (Feld 4a).

Rechtlicher Hinweis zur Beratung: Dieser Ratgeber stellt allgemeine, redaktionelle Informationen nach bestem Wissen bereit und ersetzt keine behördliche Auskunft oder formelle Rechtsberatung im Einzelfall. Wenden Sie sich bei Streitigkeiten oder Sonderkonstellationen direkt an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

§

Fachredaktion fuehrerscheintausch.de

Rechtsstand: September 2026 • Prüfstand: Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Offizielle Gesetzestexte

Abgleich mit den Veröffentlichungen des Bundesgesetzblatts (BGBl.) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Transparenz & Neutralität

Unabhängiges Fachportal ohne Behördenauftrag. Keine Erhebung gebührenpflichtiger Vermittlungsentgelte.

Besitzstandswahrung

Alle erworbenen Fahrerlaubnisklassen bleiben gemäß EG-Richtlinie 2006/126/EG im bisherigen Umfang erhalten.